Gesetze / Designgesetz

DesignG

§ 27 Entstehung und Dauer des Schutzes

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund6 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/27#abs-1 (1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/27#abs-2 (2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.

§ 26 § 28